Auf Menschen mit Behinderungen und ihre Assistent/innen wurde vergessen!

Während die Pflegereform Verbesserungen für den Pflegeberuf, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige bringen soll, wird die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in dieser Reform nicht einmal „mitgemeint“. Menschen mit Behinderungen, deren Assistent/innen wurden in den Reformbemühungen offensichtlich übersehen”, kritisieren Lebenshilfe Generalsekretär, Markus Neuherz und Lebenshilfe Tirol Geschäftsführer, Georg Willeit unisono.  Sämtliche Maßnahmen der präsentierten Pflegereform beziehen sich ausschließlich auf die klassischen Berufsgruppen des Pflegebereichs.

“Die Behindertenhilfe ist mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert wie der klassische Pflegebereich; unter anderem mit einem enormen Personalmangel, mit herausfordernden Dienstzeiten und verbesserungswürdiger Gehaltstruktur”, zieht Neuherz einen Vergleich zwischen Pflege und Behindertenhilfe. “Nun sollen sich aber Beschäftigte in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen anscheinend weiterhin mit Applaus und wohlmeinenden Worten für ihre systemrelevante und wertvolle Arbeit zufriedengeben, statt mit maßgeblichen Verbesserungen, wie sie die Pflegereform vorsieht. Alleine in den Lebenshilfen sind somit mehr als 7.000 Mitarbeiter/innen, die über 11.000 Menschen mit Behinderungen begleiten, von der Pflegereform vergessen worden. Tausende Mitarbeiter/innen anderer Organisationen kommen noch hinzu.”

Eklatanter Personalmangel in Behindertenbereich

In der Behindertenhilfe ist der Personalmangel ebenso eklatant wie in der Pflege. Abwanderung in andere Branchen ist jetzt schon Alltag. Wenn nun eine Schlechterstellung der Behindertenhilfe im Vergleich zur Altenpflege erfolgt, wird sich der Personalmangel in der Behindertenhilfe noch weiter verschärfen.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, in Kooperation mit den Ländern und in Abstimmung mit Trägern der Behindertenhilfe, die für den Pflegebereich positiven Maßnahmen unmittelbar auch auf den Bereich der Behindertenhilfe auszudehnen. Nur so können weitere Härten in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen vermieden werden.