Gemeinsames Lernen

Inklusion zu verwirklichen bedeutet eine notwendige Reform des österreichischen Bildungswesens, die neben der Schule sämtliche Bildungsbereiche umfasst: den zentralen Bereich der frühkindlichen Förderung, Kindergärten, Weiterbildungseinrichtungen, Berufsbildung sowie alle Bildungsformen bis zu Fachhochschulen und Universitäten sowie der Übergänge zwischen den Bildungswegen.

Die Lebenshilfe Tirol bekennt sich uneingeschränkt zu den allgemeinen Menschenrechten und im Speziellen zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Der Gestaltungsauftrag lautet: Inklusion in allen Lebens- und damit Bildungsbereichen und maximale Förderung der Selbstbestimmung aller Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Dieser Leitvorstellung und diesem Gestaltungsauftrag fühlen wir uns verpflichtet.

Wege zur inklusiven Bildung

Mehr zum Thema

Unterstützende Angebote der Lebenshilfe