Selbstbestimmung vs. Aufsichtspflicht bei Menschen mit Behinderungen.
OGH fällt richtungsweisendes Grundsatzurteil.Wann: Mittwoch, 28.2.2024 um 10:00 Uhr
Ein Mann mit Behinderungen, der von der Lebenshilfe Tirol begleitet wurde, überquerte eine Straße ohne den Zebrastreifen zu benutzen. Er wurde von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Die Beifahrerin des Unfalllenkers Beifahrerin verklagte daraufhin die Lebenshilfe auf Schadenersatz. Der Mann mit Behinderungen hätte ihrer Meinung nach nicht allein unterwegs sein dürfen und vermutete eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Nun hat der Oberste Gerichtshof nach langem Rechtsstreit ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Pressegespräch schildert die Lebenshilfe den konkreten Fall, das Urteil des Obersten Gerichtshofes und welche Bedeutung es für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat.
Gesprächspartner
- Philippe Narval, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich,
- Gregor Riedmann, Jurist der Lebenshilfe Tirol
- Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol
Zur besseren Planung bitten wir um Voranmeldung per Mail an: redaktion@lebenshilfe.tirol. Wir senden Ihnen dann den Link zum Online-Pressegespräch zu.
Rückfragen:
Abteilung Kommunikation
redaktion@lebenshilfe.tirol
Tel: 0676 88509 303