Kinderschutz ist uns ein Anliegen
Deshalb hat die Lebenshilfe Tirol ein Kinderschutzkonzept entwickelt. Wir wollen Kinder und Jugendliche, die wir begleiten, stärken und schützen.
Kinder haben Rechte
Jedes Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Erziehung, angemessene Versorgung, Fürsorge und Geborgenheit, Wertschätzung und Akzeptanz, Entwicklungsmöglichkeiten, Bildung, Beachtung des Kinderwillens und Wahrung der Kinderrechte.
- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Vorrangigkeit des Kindeswohls
- Sicherung von Entwicklungschancen
- Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich das Recht auf ein allgemeines Wohlergehen und die freie Entfaltung einer gesunden Entwicklung.
Formen von Gewalt
- Körperliche Gewalt (Schlagen, Schütteln, Stoßen, Beißen, gewaltsames Festhalten, An-den-Haaren-Ziehen, Verbrennen, Attacken mit Gegenständen etc.)
- Psychische und emotionale Gewalt (Abwertung, Drohungen, Verspotten, Diskriminierung, Liebesentzug etc.).
- Verwahrlosung und Vernachlässigung (Mangel an Interaktion, zum Beispiel kein Spielen, keine persönliche Auseinandersetzung mit den Kindern und Jugendlichen, emotionale Vernachlässigung, körperliche Vernachlässigung, zu häufiger Medienkonsum etc.).
- Sexualisierte Gewalt und Missbrauch (pornographische Fotos oder Filme von Kindern anfertigen, unangebrachte Berührungen etc.
- Hochstrittigkeit als Kindeswohlgefährdung (Kinder werden im Zuge einer Scheidung/Trennung instrumentalisiert, müssen sich Bindung und Zuneigung zu einem Elternteil erkämpfen etc.)
- Gewalt durch digitale Medien (Bloßstellung, sexuelle Ausbeutung, Schikanieren, Beleidigen in den Medien)
- Kinderhandel (Ausbeutung als Arbeitskräfte oder Sexarbeiter/innen, Zwang zu Bettelei etc.)
- Strukturelle Gewalt (aufgrund von ungleichen Machtverhältnissen, gesellschaftlichen Strukturen etc)
Kindeswohlgefährdung
In der Lebenshilfe Tirol gibt es klare Leitlinien bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Wir bestärken und ermutigen Kinder und Jugendliche, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Sorgen zu äußern. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in der Kommunikation
- Wenn ein/e Mitarbeiter/in Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung bemerkt, wird die unmittelbare Leitung und Bereichsleitung informiert.
- Alle Verdachtsmomente werden schriftlich dokumentiert und besprochen.
- Falls erforderlich, erfolgt eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe.
Anlaufstellen
Standardisierte Abläufe und Dokumente sind für alle Mitarbeiter/innen
Kindeswohl ist dann gewährleistet, wenn auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geachtet wird. Für den Fall, dass es zu Verdachtsmomenten kommt, hat die Lebenshilfe Tirol Standards in der Vorgehensweise definiert. Ebenso gibt es Ansprechpersonen, an die sich auch Angehörige wenden können.
Anlaufstelle Kinderschutz:
Kornelia Mattersberger
kinderschutz@lebenshilfe.tirol
Tel: +43 676 885 09492
Anlaufstelle Gewaltschutz:
gewaltschutzstelle@lebenshilfe.tirol