Pflegegeldstufen, Beantragung und Beeinspruchung. Rund ums Pflegegeld gibt es viel zu beachten. Die Lebenshilfe Beratung gibt Tipps, wie ihr zu eurem Geld kommt.
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause). Gerade bei der Beantragung von Pflegegeld gibt es eine Stolperstein. Hier einige Tipps, die man beachten sollte.
1. Voraussetzung prüfen
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
2. Richtige Stufe beantragen
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
3. Gut informieren
Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst.
Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden. Zuständig ist der Versicherungsträger. Die Betroffenen erhalten ein Formular zugeschickt, in dem angegeben werden sollte, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können. Bei Anträgen auf Gewährung eines Pflegegeldes wird zur Feststellung des Pflegebedarfes eine ärztliche Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches durchgeführt. Aufgrund des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.
4. Rechtzeitig Erhöhung beantragen
Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der Betroffenen/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, steht es den jeweiligen Personen frei, beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag zu stellen. Auch dieser Antrag ist formlos.
Weitere Informationen
Beratungsstelle der Lebenshilfe Tirol
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