Gehalt statt Taschengeld: Mit einem Erklärfilm zeigt die Lebenshilfe wie das gehen kann.

Derzeit arbeiten rund 23.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Diese Tätigkeiten werden nicht als Erwerbsarbeit gewertet, obwohl derart Beschäftigte regelmäßig zur Arbeit gehen, an Geräten arbeiten und Produkte herstellen oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen, zum Teil auch in ausgelagerten Gruppen bei Firmen. Am Ende des Monats gibt es dafür jedoch kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Dementsprechend haben sie auch keinen eigenständigen Anspruch auf Sozial- und Pensionsversicherung oder einen Kollektivvertrag.

Das Recht auf Arbeit – Existenz, Chancen und Teilhabe sichern

Mit der Vorstudie zum 2 Säulen Modellwurde ein Modell skizziert, welches Wege zu einer Einkommens- und Bedarfssicherung durch Erwerbsarbeit zugunsten von Menschen mit Behinderungen aufzeigt. Mit dem Ziel, volle berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Abhängigkeiten von Sozial- und Unterhaltsleistungen zu beseitigen, sodass im Ergebnis eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen möglich wird. Das Erklärvideo zeigt wie es geht.

Gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und Selbstvertreter*innen aus seinen Mitgliedsorganisationen wird ein Umsetzungspapier zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes erarbeitet. Ein inklusiver und durchlässiger Arbeitsmarkt für alle – setzen wir gemeinsam die nächsten Schritte!

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https://mein.aufstehn.at/petitions/gehalt-statt-taschengeld-1

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