Arbeitsunfähigkeitsfeststellung erst mit 25 Jahren

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderung darf künftig erst im Alter von 25 Jahren erfolgen. Das hat der  Nationalrat am 14.12.2023 einstimmig beschlossen. Junge Menschen mit Behinderung haben damit länger Anspruch auf die Services des AMS, wie Vermittlungs- und Schulungsangebote.

Derzeit wird die Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderung bereits im Jugendalter festgestellt, was dazu führt, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Leistungen des AMS haben. Die Regierung hat daher eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen, die einstimmig beschlossen wurde. Betroffene dürfen damit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nicht verpflichtet werden, an einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit teilzunehmen. Sie werden bis zum Alter von 25 Jahren vom AMS betreut und vorgemerkt und können Schulungen in Anspruch nehmen. Auch eine Unterstützung des Sozialministeriumservice (SMS) und der Länder bei der Suche nach offenen Stellen und der Abklärung besonderer Bedarfslagen ist vorgesehen. Sofern sie ihre Anwartschaft aufgrund einer Beschäftigung nachweisen können, werden Betroffene auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Um Härtefälle zu vermeiden, kommen Gutachten, die im Jahr 2023 angeordnet wurden, ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr nicht zur Anwendung.

Arbeitsminister Martin Kocher sprach von einem „Herzensanliegen“. Bisher sei in den allermeisten Fällen bei jungen Menschen mit Behinderung die Arbeitsunfähigkeit mit 15 Jahren festgestellt worden, was sie von den Angeboten des AMS ausgeschlossen habe. Mit der Änderung schaffe man nun eine Chance auf Inklusion und einen Paradigmenwechsel. Kocher betonte, dass dies nicht der letzte Schritt sei, der in Sachen Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt notwendig sei.

 

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion

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