Barrierefreies und gleichberechtigtes Gesundheitswesen für  alle Menschen

Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung haben das Recht auf Gesundheitsversorgung und Leistungen des Gesundheitswesens in der gleichen Qualität wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Österreichs. Die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 3, 17, 25, 26) verpflichtet Österreich dazu, eine barrierefreie Gesundheitsversorgung für alle Menschen sicherzustellen.

In Reaktion auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung und den Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform 2013 hat die Lebenshilfe  Österreich ihre Anforderungen an ein inklusives Gesundheitswesen in einem 5-Punkte-Programm zusammengefasst. Wir richten uns damit an Ärztinnen und Ärzte, Fachleute, Politikerinnen und Politiker sowie an Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie alle laden wir zur Diskussion und Mitarbeit ein.

Was braucht es, um die gesundheitliche Situation für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu verbessern?

1. Ärztliche Versorgung in Reichweite

Wir fordern den uneingeschränkten und gemeindenahen Zugang zu allen Leistungen des Gesundheitswesens und der Sozialversicherung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Erforderlich sind österreichweite, qualitätsvolle Frühförderangebote und zentrale Anlaufstellen zur Information und Beratung. Die Tätigkeit in Tagesstrukturen muss als sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis anerkannt werden. Damit stehen Rehabilitations- und Kurangebote auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung offen. Besachwaltete Personen sollen ebenfalls Zugang dazu haben.

2. Barrierefreiheit auf allen Ebenen

  • Räumliche Barrierefreiheit: Wenn Arztpraxen für Menschen mit verschiedensten Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind, können Spitalsbesuche bei kleineren gesundheitlichen Problemen vermieden werden.
  • Kommunikative Barrierefreiheit: Wir empfehlen Ärztinnen und Ärzten, Informationsmaterial in leichter Sprache zu verwenden. Für die Untersuchung gilt es, ausreichend Zeit einzuplanen. Auch Patientinnen und Patienten, die (noch) nicht gut Deutsch sprechen, profitieren davon.
  • Soziale Barrierefreiheit: Vorurteile und Unsicherheiten führen im Extremfall zu Behandlungsverweigerung. Je offener Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal auf Menschen mit Beeinträchtigungen zugehen, desto eher können sich diese ihr Recht auf freie Arztwahl erfüllen. Schulungen in unterstützender Kommunikation sind dafür unerlässlich.

3. Wissen über die eigene Gesundheit

Durch Schulungen werden Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu Expertinnen und Experten über ihren eigenen Körper und ihre Gesundheit. Auch Angehörige, Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Trägereinrichtungen sind einzubeziehen.

4. Schulungen für medizinische Fachkräfte

Medizinisches Basiswissen soll fixer Bestandteil der Lehrpläne in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und pflegewissenschaftlichem Personal werden. Lehrinhalte sollen Beeinträchtigungsformen, damit verbundene Erkrankungen und Verhaltensweisen sowie den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen umfassen.

5. Gesicherte Datenlage

In Österreich fehlen gesicherte Daten und Statistiken zu sämtlichen Gesundheitsbereichen von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Wir empfehlen eine anonymisierte Datenerhebung als Basis für eine flächendeckende und gemeindenahe Gesundheitsversorgung. Inklusion ist ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt leben. Unterschiede werden wertgeschätzt. Vielfalt ist willkommen. Menschen mit Beeinträchtigungen erfahren Unterstützung, Achtung
und Respekt. Leben mit Beeinträchtigung wird zum Leben in Barrierefreiheit.