Selbstbestimmung statt Bevormundung gefordert

Anlässlich des Internationen Tages der Menschenrechte fordert die Lebenshilfe Tirol einmal mehr die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das derzeitige föderale System verhindert Gleichstellung. Es braucht bundesweite Rahmenbedingungen, dass wir bei zentralen Themen wie inklusiver Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt vorankommen“, so Lebenshilfe Tirol Geschäftsführer Georg Willeit.

Selbst 11 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich gibt es noch zahlreiche Vorurteile im Bezug zu Menschen mit Behinderungen. Da kann nur ein inklusiver Ansatz helfen! Wünschenswert wären bundesweite Kampagnen der Regierung, die in Bewusstseinsbildung investieren. „Ein Bewusstsein schafft automatisch weniger Hürden und Barrieren im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Inklusion beginnt in den Köpfen und Handlungen jedes einzelnen von uns!“, so Georg Willeit weiter.

Bewusstseinbildung als Grundstein

Bewusstseinsbildung und ein Umdenken braucht es gerade bei der Entlohnung von Menschen mit Behinderungen, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und in der Bildung. „Die uneingeschränkte Teilhabe am Erwerbsleben ist ein Menschenrecht“, so Georg Willeit, der von Politik und Wirtschaft fordert, erwachsene Menschen mit Behinderungen nicht als Kinder zu sehen oder zu behandeln: „Sie sind Erwachsene mit allen Rechten und Pflichten.“ Für eine Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, sollte es zudem nur eine Einstufung der Behinderung geben und die 50%-Grenze der Erwerbsunfähigkeit muss stetig und langfristig abgeschafft werden.

Ein Abwenden von der Bildungspolitik der alten Regierung wünscht sich die Lebenshilfe Tirol bei der Schulinklusion. „Eine inklusive Schule und Schulbildung ist der Grundpfeiler für eine inklusive Gesellschaft. Inklusion im Bildungsbereich muss daher forciert und Sonderstrukturen müssen weitestgehend abgeschafft werden.

Auf Beteiligung setzen

Schritte in die richtige Richtung hat Tirol bei der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen etwa beim Tiroler Teilhabegesetz oder dem künftigen Aktionsplan für Tirol gesetzt. Dennoch mangelt es noch immer an der Partizipation und Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen bei Gesetzesvorhaben auf Bundesebene.

Das hat die Vergangenheit immer wieder bewiesen. Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Änderung und Reparatur der Familienbeihilfe, wo Menschen mit Behinderungen erst extrem spät einbezogen wurden. Aber auch bei den Neuregelungen der der Mindestsicherung und der Notstandshilfe blieben viele Wünsche der Betroffenen unerhört. Gerade finanzielle Kürzungen in Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Forschung und Soziales betreffen Menschen mit Behinderungen im großen Ausmaß.

„Hier sehen wir großes Potenzial für eine zukünftige Regierung. Dazu gehört es auch Rahmenbedingung zu schaffen, die Menschen Möglichkeit geben, sich selbst ausdrücken zu können, sei es durch Gebärden, elektronische Hilfsmittel oder Sprache“, so Georg Willeit abschließend.