Tiroler Monitoringausschuss sieht Handlungsbedarf und gibt Empfehlungen
Menschen, die eine besondere Wohnung brauchen, weil sie zum Beispiel barriere-frei sein muss, haben oft große Probleme und Sorgen. Aus diesem Grund hat sich der Tiroler Monitoring-Ausschuss gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Politikerinnen und Politikern und Betroffenen in öffentlichen Sitzungen (26. November 2017 und am 18. Juni 2019) mit dem Thema WOHNEN beschäftigt. Daraus sind mehrere Empfehlungen entstanden.
- Alle Tiroler Gesetze, welche das Thema „Wohnen“ betreffen, müssen den Bestimmungen der UN-BRK und der Bundes-Verfassung entsprechen.
- Wir brauchen Zahlen für Planungen. Wir müssen wissen, wie viele Menschen barrierefreie Wohnungen brauchen und wie viele barrierefreie Wohnungen es gibt. Das steht auch in der UN-BRK. In jedem Bauverfahren werden Daten der Statistik Österreich (ÖSTAT Daten) verpflichtend im Bauantrag erhoben. Hier könnten die benötigten Zahlen sehr einfach ergänzt werden.
- Bauen muss nach dem 2-Sinne-Prinzip erfolgen. Alle Formen von Behinderungen müssen beim barrierefreien Bauen berücksichtigt werden.
- Barrierefreies Bauen ist keine Ursache für die hohen Baukosten. Barrierefreies Bauen müssen Planer_innen kostenneutral lösen.
- Die Beschreibung, was eine Wohnanlage ist, hat sich in den letzten Jahren verändert. Gebäude ab 3 Wohnungen müssen wieder barrierefrei zugänglich gemacht werden.
- Mindestens 25% der barrierefrei zugänglichen Wohnungen sollen gleich behindertengerecht gebaut werden, nicht nur anpassbar.
- Es sollen konkrete Richtlinien für anpassbaren Wohnbau gemeinsam mit Betroffenen erstellt werden. In der Realität wird bei anpassbarem Wohnbau kaum eine Wohnung umgebaut. 49 Das liegt daran, dass der Umbau viel zu teuer ist. Besser und kostensparender wäre es daher, von Anfang an alle Wohnungen barrierefrei zu bauen.
- Es sollen in jeder Tiroler Gemeinde barrierefreie Wohnungen zuerst an Menschen mit Behinderungen vergeben werden. An Menschen, die eine barrierefreie Wohnung momentan nicht benötigen, soll diese Wohnung nur befristet vergeben werden.
- Förderung von barrierefreiem Bauen durch die Wohnbauförderung für alle (derzeit nur für Menschen mit Behinderungen möglich). Die Wohnbauförderung soll an barrierefreies Bauen gekoppelt werden.
- Einrichtung einer Beratungsstelle für barrierefreies Bauen. Diese muss verpflichtend in Anspruch genommen werden bei gesetzlicher Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen und bei Beantragung der Förderung für barrierefreie Maßnahmen. In allen anderen Fällen soll die Beratungsstelle gefördert in Anspruch genommen werden können. Möglich wäre es vielleicht, dies über den Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) abzuwickeln.
- Auch der öffentliche Raum muss barrierefrei sein. Nur wenn der öffentliche Raum barrierefrei ist, ist die Teilhabe möglich.
- Barrierefreiheit ist nicht weniger wichtig als Denkmalschutz.
- Wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut wurde, darf es keine Verpflichtung geben, sie wieder zurückzubauen.
- Im Bauverfahren sollen Sachverständige für Barrierefreiheit verpflichtend dabei sein.
- Alle Personen, die mit Planen und Bauen zu tun haben, sollen verpflichtend eine Ausbildung für barrierefreies Bauen haben. Oder sie müssen entsprechend ausgebildete Personen fragen.
- In mehreren Gesetzen des Bundes oder des Landes Tirol gibt es Bestimmungen zur baulichen Barrierefreiheit. Ein wichtiger erster Schritt wäre, dass durchgängig von Fachpersonen für Barrierefreiheit überprüft wird, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Falls das nicht der Fall ist, müsste verpflichtend Barrierefreiheit hergestellt werden. Das gilt für Wohnanlagen genauso wie für Gewerbebetriebe oder Gehsteige und Straßen. So etwas verpflichtend machen zu müssen wäre wirkungsvoll und sinnvoll. Dann würde auch gleich den Gesetzen entsprechend gebaut.
Erhöhte Baukosten oft als Ausrede
In ganz Österreich spricht man über das Thema „leistbares Wohnen“. Immer wieder werden die erhöhten Baukosten als Argument gegen die Umsetzung von Barrierefreiheit beim Wohnbau genutzt. Die Angst vor immens hohen Mehrkosten beim Wohnbau erweist sich allerdings als unbegründet. Wird Barrierefreiheit bereits bei der Planung berücksichtigt, halten sich die Mehrkosten äußerst gering. Nachträgliche Umbauten und Adaptierungen bestehender Gebäude hingegen kosten deutlich mehr. Eine sofortige Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Wohnbau spart längerfristig viele Kosten.
Barrierefreiheit betrifft jedoch nicht nur die Betroffenen selbst, die aufgrund ihrer Einschränkungen zwingend auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Auch das soziale Umfeld der Betroffenen muss beachtet werden. Nicht nur Angehörige und Freunde, sondern alle Besucher_innen und Kontaktpersonen sind persönlich betroffen. Barrierefreiheit muss im öffentlichen Interesse liegen. Bei der stetig älter werdenden Bevölkerung werden künftig nicht mehr alle älteren Menschen im Altersheim betreut werden können und werden dies auch nicht wollen.
Das Land Tirol gibt für Menschen mit Behinderungen jedes Jahr viel Geld aus. Das Geld muss aber vernünftig verwendet werden. Das Geld muss auch so verwendet werden, dass es die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen deckt.
Monitoringausschuss Tirol
2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Land Tirol richtete im Jahr 2014 angelehnt an den Bundesmonitoringausschuss einen 16-köpfigen Monitoringausschuss ein, der sich mit allen Themen im Bereich Behinderung befasst, die das Land Tirol und die Gemeinden betreffen.
Weiterführende Informationen
Der Tiroler Monitoringausschuss stellt sich vor
Stellungnahme Wohnen – Teil 1 (in leichter Sprache)
Stellungnahme Wohnen – Teil 2 (in leichter und in schwerer Sprache)