Wie sollen Menschen mit Behinderungen im Alter leben? Was braucht es im Bereich Bildung? Wie kann Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen?

Das und mehr hat die Lebenshilfe Tirol im Vorfeld der Nationalratswahlen am 29. September die Tiroler Spitzenkandidat/innen gefragt. Hier die Antworten im Wortlaut. 

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben und ist ein wertvolles Mitglied unserer Gemeinschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention zeigt uns, wo wir gemeinsam ansetzen können und setzt einen rechtlich verbindlichen Rahmen“, so Georg Willeit, der Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol. „Es freut mich, dass die Tiroler Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und versprechen, sich für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen stark zu machen.“

Obwohl Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Zugang zu Informationen festhält, seien bedauerlicherweise Wahlprogramme in leichter bzw. einfacher Sprache noch immer die Ausnahme. Nur NEOS und GRÜNE stellen sie ihren Wählerinnen und Wählern zur Verfügung.

Menschen mit Behinderung stärken
Einigkeit herrscht bei den Spitzenkandidaten/innen, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. So soll die Unabhängigkeit des Monitoring Ausschusses durch ein eigenes Budget sichergestellt werden. Der Monitoring Ausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Für einen Ausbau der flächendeckenden Peer-Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen sprechen sich bis auf die FPÖ, die diese Frage nicht beantwortet hat, alle aus bzw. zeigen sich gesprächsbereit (NEOS, ÖVP).

Die Zukunft liegt für alle Kandidat/innen (FPÖ keine Antwort) in einer Stärkung der Inklusiven Schule und dem Ausbau von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Behinderungen. Die ÖVP setzt weiterhin auf zwei Schienen: Neben dem integrativen Bildungssystem im Sinne der UN-Konvention, hält sie zusätzlich an „speziell ausgestatteten Einrichtungen mit inklusivem Schwerpunkt“ fest. Georg Willeit: „Dies widerspricht jedoch dem Grundsatz und dem Recht auf inklusive Bildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen
Unterschiedliche Ansätze gibt es, wie Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen kann. Die Vorschläge reichen von der Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei der Einstellung im Bundesdienst, Jobgarantien, steuerlichen Begünstigungen und Anreizsystemen zur Anhebung der Ausgleichstaxe bis hin zu vermehrter Bewusstseinsbildung in allen Lebensbereichen.

Dringenden Handlungsbedarf sehen alle beim Thema „Gehalt statt Taschengeld“ für Menschen mit Behinderungen, die an Arbeitsstandorten der Behindertenhilfe arbeiten: Die derzeitige Praxis sei wenig wertschätzend, herabwürdigend und sozialpolitisch kontraproduktiv. Alle wollen sich für entsprechende Entlohnung und Einbeziehung in die Sozialversicherung einsetzen bzw. haben dazu schon parlamentarische Anträge eingebracht (GRÜNE).

Auf dem Weg zur Inklusion
Alle Spitzenkandidat/innen sehen in der persönlichen Assistenz einen Schlüsselfaktor für eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Den Fragenkatalog und die Antworten der Spitzenkandidat/innen im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.