Fragen und Antworten zur aktuellen Behindertenpolitik
Die Lebenshilfe Tirol hat anlässlich der Nationalratswahl am 29. September 2019 die Tiroler Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten zum Nationalrat eingeladen, ihr Programm und ihre inhaltlichen Positionen mit uns bzw. den Menschen, die wir begleiten, zu teilen – wenn möglich, in leicht verständlicher Sprache.
Folgende Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten haben unseren Fragebogen erhalten:
Dr.in Margarete Schramböck, ÖVP
Mag.a Selma Yildirim, SPÖ
Peter Wurm, FPÖ
Dr. Johannes Margreiter, NEOS
Moser Christian, JETZT
Barbara Neßler, GRÜNE
Monika Welsch, GILT
Ivo Hajnal, KPÖ
Clemens Brandstetter, WANDEL
Die acht Fragen bzw. die Antworten darauf veröffentlichen wir gereiht nach dem zeitlichen Eintreffen im Originalwortlaut. Download (PDF)
Die Rückmeldung der Liste GILT findet sich am Ende des Textes. Kurz gesagt würden sie die inhaltliche Bewertung bzw. Entscheidungen einem paritätisch besetzten „Bürgerparlament“ überlassen. Dieses neue System von GILT garantiere eine faire und strikt neutrale Abhandlung und Entscheidung aller politischen Themen.
> Hier geht’s zur Presseaussendung.
Frage1:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird durch den Unabhängigen Monitoringausschuss überwacht. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass er durch ein selbständig zu verwaltendes Budget gestärkt werden soll?
Antwort JETZT:
Ja, es braucht die Kontrolle der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Unabhängigen Monitoringausschuss und durch eigene Geldmittel kann dieser noch besser arbeiten und sich stärker für Menschen mit Behinderung einsetzen.
Antwort FPÖ:
Um die Aufgabe des Unabhängigen Monitoringausschuss tatsächlich umfassend wahrnehmen zu können, muss dieser finanziell entsprechend dotiert werden.
Antwort NEOS:
Hier sind wir gesprächsbereit. Aktuell wird der neue Nationale Aktionsplan 2021 bis 2030 erarbeitet, der 2020 im Ministerrat beschlossen werden muss. Das muss eine echte Aktualisierung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung bedeuten mit überprüfbaren Maßnahmen und messbaren Zielen, auf die sich Menschen verlassen können. . Auch die Länder sollen bei der Erstellung ins Boot geholt werden und natürlich braucht es einen ernsthaften und tiefgehenden Dialog mit den Betroffenen.
Antwort WANDEL:
Der Ausschuss wird von Menschen, die tief in der Materie verankert sind, bestellt. Daher empfinden wir es als selbstverständlich, diesen auch zu vertrauen, da sie wohl am besten wissen, wie das festgelegte Budget zu verwalten ist. Also befürworten wir eine derartige Forderung.
Antwort SPÖ:
Das unterstütze ich absolut. Was die Behindertenrechtskonvention angeht, gibt es auch in Österreich noch Lücken, die wir schließen müssen. Mit einem eigenen Budget wird das für den Monitoringausschuss natürlich leichter.
Antwort GRÜNE:
Die Grünen unterstützen die eigenständige budgetäre Ausstattung des Monitoringausschusses. Die Effektivität seiner Arbeit muss durch Unabhängigkeit gesichert werden. Dazu zählt auch die eigene Budgethoheit.
Antwort KPÖ:
Wir finden es richtig, den Monitoringausschuss zu stärken und begrüßen diese Forderung.
Antwort ÖVP:
Hier sind wir im Rahmen der budgetären Möglichkeiten gesprächsbereit. Gleichzeitig sprechen wir uns für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum von 2021 bis 2030 aus, der gerade erarbeitet wird.
Frage 2:
Wie ist ihre Position zu flächendeckender Peer-Beratung und wie soll diese finanziert werden?
Antwort JETZT:
Um Menschen mit Behinderung ein selbstständiges Leben zu ermöglichen braucht es natürlich Beratungsangebote in ganz Österreich. Informationen zu bekommen und die Behördenwege in den Bereichen Wohnen, zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, zu persönlicher Assistenz und bei vielen anderen Dingen, sind oft gar nicht so einfach und da sollte es überall in Österreich Unterstützung geben, die wir uns einfach leisten müssen.
Antwort FPÖ:
Keine
Antwort NEOS:
Wir stehen dem Angebot der Peer-Beratung positiv gegenüber, hier ist ein flächendeckender Ausbau wünschenswert. Die Finanzierung müsste man sich im Detail anschauen, ob es dafür Kapazitäten im Sozialbudget gibt.
Antwort WANDEL:
Peer-Beratung ist vor allem in den Bereichen der körperlichen oder geistigen Behinderung sinnvoll, da sie es ermöglicht, von Menschen betreut zu werden, dieselbst ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder sich viel besser in die Lebenssituationen hineinempfinden können, als es „nicht-Behinderte“ oftmals tunkönnen. Daher erachten wir es als sehr wichtig, Peer-Beratung in die Betreuung von beeinträchtigten Personen einzubinden. Unser Gesundheitssystem muss gleiche Rechte für alle bieten und aufgrund vonKosten darf bei der Betreuung oder Pflege von Menschen kein Unterschied gemacht werden – egal ob dauerhaft pflegebedürftig oder akut. In der Vision unserer Zukunft kommt der Staat für ein klassenloses Gesundheitssystem auf. Finanziert werden soll dieses beispielsweise durch eine faire Erbschaftssteuer und eine Vermögensobergrenze.
Antwort SPÖ:
Politik ist immer eine Frage, welche Schwerpunkte gesetzt werden. Das hängt oft auch von der Lobby ab, die Menschen haben. Ich bin über die Frauenpolitik aktiv geworden. Glauben Sie mir, da habe ich viel erlebt. Ähnlich ist es, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Was ich damit sagen will: ja, machen wir das. Die Finanzierung lässt sich über das Budget sicherstellen. Zudem entstehen ja auch wieder Arbeitsplätze, Menschen werden in ihren Kompetenzen gestärkt.
Antwort GRÜNE:
Die Grünen schlagen eine klient*innenorientierte Sozialanwaltschaft für alle Menschen vor, weil diese den Rechtszugang zu den Rechtsansprüchen des Sozialstaats sichert und dazu beiträgt, Problemlagen frühzeitig erkennen und rechtzeitig verhindern zu können. Dies umfasst konsequenterweise auch flächendeckende Peer-Beratung für Menschen mit Behinderung. Da die Sozialanwaltschaft eine eigenständige, weisungsfreie Einrichtung des Bundes sein soll, hat dieser auch die Kosten zu tragen. Die tatsächliche Beratungsarbeit kann jedoch auch von NGOs geleistet werden, die aus diesen Mitteln zu bezahlen sind. Die Kosten einer Peer-Beratung finanzieren sich langfristig von selbst, weil sie hohe Folgekosten von Inklusionsdefiziten verringert.
Antwort KPÖ:
Peer-Beratung ermöglicht verstärkt Teilhabe und sollte allen und damit flächendeckend angeboten werden. Wir wollen eine Umverteilung des Reichtums von oben nach unten und für soziale Zwecke.
Antwort ÖVP:
Tirol hat die Beratung für Menschen mit Behinderungen, insbesondere über die Möglichkeiten und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen und Zuschüssen nach dem Teilhabegesetz, sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollen Menschen mit Behinderungen bei Bedarf auch die Möglichkeit haben, zusätzlich eine Peer-Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung müsste man sich im Detail anschauen.
Frage 3:
Welche notwendige Weiterentwicklung sehen Sie im Bildungsbereich? Konkret: Werden Sie sich für inklusiv geführte Regelschulen einsetzen, in denen für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf persönliche Assistenz angeboten wird und in denen die Kompetenzen der sonderpädagogischen Zentren integriert werden? Wie stehen Sie zu Inklusionspädagogik als Pflichtfach in allen pädagogischen Ausbildungen? Wie wollen Sie die Angebote der Erwachsenenbildung und der höheren – inklusive der universitären – Ausbildung für Menschen mit Behinderung zugänglich machen?
Antwort JETZT:
Unser Schulsystem trennt Kinder mit und ohne Behinderung und das wollen wir verändern. Es gibt viele Beispiele die zeigen, dass inklusiver Unterricht gut funktioniert und die Kinder voneinander profitieren. Daher wollen wir den gemeinsamen Unterricht weiter ausbauen. Viele Menschen sind dabei auf persönliche Assistenz angewiesen und daher soll persönliche Assistenz in ganz Österreich einheitlich geregelt werden und diese auch alle die sie brauchen in Anspruch nehmen können. Die LehrerInnen brauchen natürlich eine spezielle Ausbildung, um auch alle SchülerInnen und Schüler entsprechend fördern zu können und auch erwachsene Menschen mit Behinderung sollen sich weiterbilden können.
Antwort FPÖ:
Keine
Antwort NEOS:
NEOS sind für Vollinklusion im Bildungsbereich. Gerade in Sonderschulen gibt es häufig die notwendige Infrastruktur für Kinder mit Behinderung, diese jetzt einfach zuzusperren, macht wenig Sinn. Allerdings wollen wir, dass die Sonderschulen für alle Kinder geöffnet werden. Dafür kämpfen wir beherzt – zuletzt in Oberösterreich, wo wir ein Fortbestehen der dortigen Integrationsklassen an Sonderschulen unterstützt haben und erreichen konnten. Zudem fordern wir, dass es auch in der Pflichtschule verbindliche Kostenübernahme gibt.
Antwort WANDEL:
a) Werden Sie sich für inklusiv geführte Regelschulen einsetzen, in denen für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf persönliche Assistenz angeboten wird und in denen die Kompetenzen der sonderpädagogischen Zentren integriert werden?
Ja.
b) Wie stehen Sie zu Inklusionspädagogik als Pflichtfach in allen pädagogischen Ausbildungen?
Da Inklusionspädagogik auf die Demokratisierung von Bildungsprozessen abzielt, und uns Demokratisierung in allen Lebensbereichen enorm wichtig ist, können wir einen solchen Vorschlag nur befürworten.
c) Wie wollen Sie die Angebote der Erwachsenenbildung und der höheren – inklusive der universitären – Ausbildung für Menschen mit Behinderung zugänglich machen?
Im ersten Absatz unseres Zukunftsprogramms setzen wir uns mit dem Grundsatz „Gleich als Menschen“ auseinander. In unserer Vorstellung von einer guten Zukunft für alle gibt es keine Diskriminierung – aufgrund von keinem Merkmal. Weder Sexualität, Hautfarbe, noch körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, müssen wir Menschen mit Beeinträchtigung stärker integrieren. Hierfür ist Barrierefreiheit im öffentlichen Raum enorm wichtig und selbiges gilt auch für jegliche Bildungsinstitutionen.
Antwort SPÖ:
All diese Punkte kann ich nur unterstützen. Die SPÖ setzt sich seit langem für die inklusive Schule ein. In Reutte gibt es in Tirol einen Vorbildbezirk, der zeigt, dass es geht. Auch das Bundesland Kärnten hat hier Vorbildcharakter. Selbstverständlich braucht es in den Regelschulen entsprechende Unterstützung und dafür muss es Personal und natürlich auch Geld geben. ÖVP und FPÖ wollten zuletzt das Rad der Zeit wieder zurückdrehen und Sonderschulen stärken. Das widerspricht allerdings der Behindertenrechtskonvention, daher lehne ich das ab.
Antwort GRÜNE:
Je mehr Segregation in der Schule stattfindet – sei es durch Extraklassen für Schüler*innen mit Sprachdefiziten, Sonderschulformen oder Halbtagsschulen – desto höher ist der Anteil früher Bildungsabbrecher*innen. Das Konzept der „Grünen Schule“ verfolgt dagegen das klare Ziel: Kein Kind soll zurückgelassen werden. Es fördert alle Schüler*innen individuell in einem gemeinsamen, inklusiven Rahmen und schafft dabei ein Umfeld, in dem Lernen und das Weitergeben von Gelerntem Freude macht. Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden selbstverständlich in den Regelunterricht einbezogen.
Die Grünen setzen auf eine gemeinsame Schule der 6- bis 14-Jährigen mit individueller Förderung aller Schüler*innen, um die in Österreich frühe soziale Selektion im Alter von nur 10 Jahren zu beenden. Jedes Kind wird so gefördert, dass es sein Potenzial erkennen, ausschöpfen und seine persönliche Bestleistung erbringen kann. Das gilt für die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ebenso wie für jene von Hochbegabten. Zu einer inklusiven Schule gehört außerdem die barrierefreie Ausstattung der Schulgebäude, die Bereitstellung nötiger Infrastruktur, gut ausgebildete Sonderpädagog*innen und persönliche Assistenz im Schulalltag.
Inklusionspädagogik als Pflichtfach ist jedenfalls eine Voraussetzung zur Umsetzung der inklusiven Schule. Ebenso bedarf es einer raschen Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen, um den Zugang zur Erwachsenenbildung und zur universitären Ausbildung sicherzustellen.
Antwort KPÖ:
Inklusion ist für uns – nicht nur im Bildungssystem – Leitbild. Wir fordern eine Gesamtschule, die auch alle Kinder mit Behinderung mit einschließt. Das verlangt offensive Politik für Menschen mit Behinderungen und offensive Bildungspolitik (LehrerInnenausbildung, BegleitlehrerInnen, Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen), um „inklusive Lern- und Lebenswelten“ zu schaffen, in denen alle Menschen, mit und ohne Behinderung, willkommen sind und die so ausgestattet sein sollten, dass jede/r darin, mit oder ohne Unterstützung, sich zurechtfinden, kommunizieren und interagieren, kurz sich wohl fühlen kann.
Antwort ÖVP:
Von Frühförderung bis hin zur Chancengleichheit in Bildung, Beschäftigung und Freizeit muss ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und gewährleistet werden. Die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf schreitet kontinuierlich voran und wird von uns unterstützt. Der Zugang zu Bildung ist besonders wichtig, weil damit der Grundstein für ein selbstbestimmtes Leben gelegt wird. Gleichzeitig sprechen wir uns für die Wahlfreiheit der Eltern – nach einer umfassenden und objektiven Beratung der Schulbehörden – aus. Je nach individuellen Bedürfnissen können Kindern auch in speziell ausgestatteten Einrichtungen mit inklusivem Schwerpunkt bestmögliche Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist ein integratives Bildungssystem im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anzustreben.
Frage 4:
Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt. Während die allgemeine Erwerbsquote 2018 bei 77,1 Prozent lag, lag sie bei Menschen mit Behinderungen lediglich bei 55,9 Prozent. Welche Vorschläge haben Sie, um einen offeneren und inklusiveren Arbeitsmarkt zu verwirklichen?
Antwort JETZT:
Wir haben dazu einen Antrag mit Behindertenanwalt Dr. Hofer erarbeitet und im Nationalrat eingebracht. Betriebe die Menschen mit Behinderung einstellen sollen eine Förderung bekommen und Betriebe mit einer gewissen Größe, die niemanden mit einer Behinderung anstellen, sollen eine Strafe zahlen. Außerdem sollen Menschen mit Behinderung nicht als ‚arbeitsunfähig‘ abgestempelt werden, wenn sie das nicht wollen, denn das widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention.
Antwort FPÖ:
Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sollten in verstärktem Maße individuell maßgeschneiderte Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme durch das Arbeitsmarktservice angeboten werden. Gleichzeitig sollte darauf aufsetzend eine verbesserte (Wieder-)-Eingliederungsförderung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch die Arbeitsmarktförderung angeboten werden. Damit soll erreicht werden, dass ein möglichst hoher Prozentsatz der Personen mit besonderen Bedürfnissen in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.
Ist dies auf Grund der individuellen gesundheitlichen und persönlichen Situation aktuell oder dauerhaft nicht möglich, dann soll durch entsprechende Maßnahmen auf dem 2. Arbeitsmarkt, – dh. über Sozialökonomische Betriebe und Beschäftigungsprogramme eine sinnstiftende und den Fähigkeiten der jeweiligen Person entsprechende Arbeitsmöglichkeit angeboten werden.
Antwort NEOS:
Angesichts der offensichtlichen Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt, sind dahingehende Maßnahmen unbedingt notwendig. Ein Grund für die hohe Arbeitslosigkeit ist aus unserer Sicht die Ausgleichstaxe, die von Arbeitgebern oft als „Bestrafung“ gesehen wird. Wir stehen hier für ein echtes Anreizsystem durch steuerliche Begünstigungen bzw. ein Prämiensystem. Zudem wäre auch darüber nachzudenken, beim AMS eine eigene Zielgruppe für Menschen mit Behinderung einzurichten.
Antwort WANDEL:
Menschen mit Behinderung wird oftmals Kompetenz abgesprochen – dies gilt es vorrangig zu ändern. Hierbei sehen wir den Bildungssektor gefordert, festgefahrene Vorstellungen aufzubrechen – beispielsweise durch eine sensiblere Berichterstattung in Schulbüchern oder eine inklusivere Ausbildung von Menschen mit und ohne Behinderung, wie es in manchen Kindergärten beispielsweise schon der Fall ist und die Resümees durchwegs positive sind. Sobald sich das Bewusstsein in den Köpfen der Menschen stärker für die Situation von Beeinträchtigten gebildet hat – und diese Grundlage liegt es an uns zu schaffen – wird eine Zusammenarbeit von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Menschen verständlicher, einfacher und effektiver sein. Ebenso eine wichtige Rolle spielt die Barrierefreiheit.
Antwort SPÖ:
Bei der Arbeitsmarktpolitik braucht es ein Umdenken. Eine Jobgarantie für Menschen mit Behinderung wäre eine Möglichkeit. So wie wir sie für Langzeitarbeitslose oder Jugendliche im Programm haben.
In letzter Zeit habe ich einige Einrichtungen und Projekte besucht, die Menschen mit Behinderung auf den Beruf vorbereiten bzw. diese in ihrer Selbständigkeit unterstützen und betreuen.
Die Benachteiligung hat mehrere Gründe. Zum einen sind einige Förderungen quasi an eine „Erwerbsunfähigkeit“ geknüpft. Das führt dazu, dass viele nur eine Art Taschengeld bekommen und nicht als vollwertige Arbeitskräfte angesehen werden. Das stört mich.
Zum anderen erkaufen sich zahlreiche Unternehmen Menschen mit Behinderung nicht anstellen zu müssen mit Strafen. Auch das Land Tirol kommt hier seiner Vorbildfunktion nicht nach, was ich sehr schade finde. Es gilt die Unternehmen zu überzeugen, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktionieren und alle davon profitieren können. Das hat ja auch eine soziale Komponente. Natürlich müssen in den Betrieben die Bedingungen stimmen und es braucht Vorbereitung und Unterstützung.
Die Behindertenanwaltschaft empfiehlt im Bundesdienst, Menschen mit Behinderung analog der Regelung zu Frauen zu bevorzugen. Das ist eine gute Anregung.
Antwort GRÜNE:
Die Grünen schlagen vor, den Arbeitnehmer*innenschutz um Elemente alterns- und behindertengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen zu erweitern. Die Einrichtung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen, soll mit einer Umstellungssubvention gefördert werden. Im Übrigen meinen wir, dass die Ausgleichstaxe zukünftig von der Lohnsumme berechnet und angehoben werden muss.
Antwort KPÖ:
Wir möchten die Anhebung der Ausgleichstaxe auf die tatsächlichen Kosten eines Arbeitsplatzes im Unternehmen und die Zweckbindung dieser Gelder für die Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Bereich für Menschen mit Behinderungen. Die Ausgleichstaxen sollten zusätzlich progressiv nach Größe des Unternehmens erhöht werden. Klein- und Mittelbetriebe, die vorgeschriebene Quoten „übererfüllen“ könnten im Gegenzug finanziell gefördert werden.
Selbständige Tätigkeiten, die von Menschen mit Handicap leicht ausgeführt werden können, sollen prinzipiell Betroffenen vorbehalten sein (div. Bürotätigkeiten, Beratung, Bank- und Versicherungswesen…). Bei gleicher Qualifikation sollen also BewerberInnen mit Behinderung bevorzugt werden. Unter dem Schlagwort Inklusion tritt die KPÖ für das Recht auf Lohnarbeit ein, Arbeitsassistenzmodelle sind voranzutreiben.
Antwort ÖVP:
Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ist uns ein wichtiges Anliegen. Arbeit gibt dem Menschen einen Platz in der Gesellschaft und Sinn im Leben und es stellt für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine Bereicherung dar, Menschen mit Behinderung im Umfeld zu haben. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, schätzen deren Einsatzmöglichkeiten viel größer ein als jene, die bisher noch keine Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht haben.
Zur Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Menschen mit Behinderung bedarf es eines Maßnahmenbündels. Fördern statt Strafen ist unserer Ansicht nach dem besseren Ansatz zur Erhöhung der Beschäftigungsquote. Arbeitgeber sollen daher mit echten Anreizen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen angeregt und Informationsdefizite sollen abgebaut werden. Wesentlich ist auch, dass neue Berufsfelder für Menschen mit Behinderung eröffnet werden können. Jede Form von Diskriminierung – auch am Arbeitsplatz – ist abzulehnen. Es ist wichtig, Menschen mit Behinderung jegliche Form von Unterstützung zukommen zu lassen, die es ihnen ermöglicht, einer Arbeit nachzugehen.
Frage 5:
Kinder bekommen Taschengeld. Menschen mit Behinderungen, die an Arbeitsstandorten der Behindertenhilfe arbeiten auch. Wie stehen Sie zu einer eigenständigen Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen bzw. der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gleichstellung zu Arbeiternehmer/innen?
Antwort JETZT:
Menschen mit Behinderungen erbringen ihre Leistung in den Tagesstrukturen und verdienen sich dadurch auch eine faire Bezahlung, welche ihnen auch einen Pensionsanspruch und eine Absicherung in der Sozialversicherung sicherstellt.
Antwort FPÖ:
Aktuell wird in sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen. Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.
Antwort NEOS:
Taschengeld, wie es eigentlich nur Kinder bekommen, an erwachsene Menschen auszuzahlen, ist aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht und herabwürdigend für alle Betroffenen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf: Grundsätzlich muss Arbeit, die geleistet wird auch entsprechend entlohnt werden. Menschen in Werkstätten sollen zudem selbstverständlich auch versichert sein.
Antwort WANDEL:
Wir fordern als Generationenprojekt ein Grundeinkommen, das jede und jeder unabhängig von körperlicher oder geistiger Gesundheit erhält. Gleichzeitig muss gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Menschen mit Behinderung ein wirkliches Gehalt auszubezahlen würde auch dazu beitragen, ihren gesellschaftlichen Status aufzuwerten, sie besser in unsere Gesellschaft zu integrieren und nicht wie Kinder zu behandeln.
Antwort SPÖ:
Wie ich oben schon angesprochen habe bin ich da absolut dafür. Wer arbeitet, soll auch ordentlich dafür bezahlt und abgesichert werden. Ich habe kürzlich mit einigen Menschen gesprochen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und viele Jahre nicht selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden durften. Das hat mich sehr berührt und darf nicht mehr sein.
Menschen mit Behinderung wurden durch die Politik der türkis-blauen Regierung gänzlich vernachlässigt. Die Sozialdemokratie will verbesserte Arbeitsmarktchancen auch für Menschen mit Behinderung durch zielgenauere Förderung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausbau der Assistenz in allen Lebensbereichen.
Antwort GRÜNE:
Die Grünen haben in der Vergangenheit wiederholt Anträge zur Entlohnung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Sozialversicherung eingebracht und werden dies auch in Zukunft so halten. Die „Taschengeld“-Regelung ist entwertend und sozialpolitisch kontraproduktiv. Sie zwingt Menschen, die ihr ganzes Leben einer Arbeit nachgegangen sind, für die Dauer ihres gesamten Lebens und ihres Alters in die Abhängigkeit von der Mindestsicherung. Wer arbeitet, hat einen Lohn zu erhalten und sozialrechtlich abgesichert zu sein.
Antwort KPÖ:
Wichtig ist vor allem die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen, die in Beschäftigungstherapien und Beschäftigungsprojekten tätig sind. Das ist mit Lohn statt Taschengeld möglich und wir befürworten diese Forderung.
Antwort ÖVP:
Die Arbeit von Menschen mit Behinderung sollte noch mehr wertgeschätzt werden. Personen mit Behinderung erhalten in den von den Ländern anerkannten Einrichtungen für ihre Beschäftigung keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass in Gesprächen mit den Ländern sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft einen Lohn anstatt Taschengeld bekommen. Damit einhergehend müssen Menschen mit Behinderung, die in geschützten Werkstätten arbeiten, künftig nicht nur unfallversichert werden, sondern sollen auch alle anderen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erwerben können.
Frage 6:
Wie stehen Sie zu Persönlicher Assistenz und zum Persönlichen Budget für alle Menschen mit Behinderungen?
Antwort JETZT:
Wir fordern eine einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz für ganz Österreich, egal ob man in Wien, Tirol oder Oberösterreich lebt, sollen alle Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf persönliche Assistenz haben. Dazu haben wir auch einen Antrag im Nationalrat eingebracht und wir hoffen, dass die anderen Parteien unserem Vorschlag noch vor der Wahl zustimmen.
Antwort FPÖ:
Die persönliche Assistenz und das persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen/Pflegebedürftige muss ausgebaut und finanziell entsprechend unterstützt werden. Im Rahmen des Masterplans Pflege, der in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt werden soll, sollen dazu entsprechende organisatorische, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Antwort NEOS:
Persönliche Assistenz spielt eine Schlüsselrolle für ein selbstbestimmtes Leben. Es kann nicht sein, dass die Persönliche Assistenz im Privatbereich innerhalb der Bundesländer unterschiedlichen geregelt wird, der Zugang zur persönlichen Assistenz darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Wir sind daher für eine einheitliche bundesweite Regelung und haben dazu auch bereits einen Antrag im Nationalrat eingebracht.
Antwort WANDEL:
Autonomie für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Freiheit, selbst zu entscheiden, von wem sie wann & wie gepflegt werden möchten, ist in unseren Augen essentiell. Daher befürworten wir das Modell der Persönlichen Assistenz.
Antwort SPÖ:
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung und in Richtung Erfüllung der Behindertenrechtskonvention. Ohne persönliche Assistenz geht es für viele Menschen mit Behinderung schlicht und ergreifend nicht, deshalb ist das so wichtig, denn nicht alle können auf entsprechende Familienstrukturen zurückgreifen. Unabhängigkeit und Eigenständigkeit gibt es nur mit eigenem Geld.
Antwort GRÜNE:
Beides ist dringend notwendig, um die individuelle Teilhabe sicherzustellen.
Antwort KPÖ:
Auf Persönliche Assistenz soll – bedarfsgerecht für alle Lebensbereiche von Schule, Ausbildung, Arbeit, … – bundesweit und einkommensunabhängig ein Rechtsanspruch geschaffen werden. Für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Institutionen kommt der persönliche Assistenz eine zentrale Bedeutung zu.
Antwort ÖVP:
Persönliche Assistenz ist eine wesentliche Grundlage, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine einheitliche Bundesrichtlinie besteht bereits für die Assistenz im Bereich Arbeit und Berufsausbildung. Die Persönliche Assistenz für den Privatbereich liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelungen sowohl im Zugang zur Leistung als auch im Ausmaß der Förderung in allen Bundesländern einheitlich geregelt werden.
Frage 7:
Die Zahl alter Menschen mit Behinderungen steigt. Wie wollen Sie Ihre Teilhabe im Alter gestalten?
Antwort JETZT:
Auch ältere Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine ruhige Pension und sollen das Leben im Alter genießen können. Wenn ihnen die Arbeit in den Tagesstrukturen Spaß gemacht hat und sie diese vermissen, soll es auch die Möglichkeit geben dort weiterhin mitzuhelfen.
Antwort FPÖ:
Die ältere Generation ist im Sinne eines umfassenden Generationenvertrages aktiv in alle Entscheidungen einzubinden. Dies gilt insbesondere für ältere Personen, die durch Alter oder Krankheit bzw. Behinderung besondere Bedürfnisse haben, die durch Gesellschaft und Staat berücksichtigt und unterstützt werden sollen. Deshalb sind auch neue Formen der Teilhabe in Politik, Gesellschaft und Staat zu überlegen, wo auf die Artikulationsmöglichkeiten der Bedürfnisse dieser Gruppe(n) besonders Rücksicht genommen werden soll.
Antwort NEOS:
Auch bei alten Menschen mit Behinderungen ist die persönliche Assistenz von zentraler Wichtigkeit. Zudem wird man natürlich auch beim Thema Pflege neue Wege beschreiten müssen.
Antwort WANDEL:
Hierbei stellt sich für uns viel mehr die Frage, warum die Zahl alter Menschen mit Behinderung steigt? Dieser Zuwachs wird vor allem durch Tätigkeiten, die kognitive Fähigkeiten abstumpfen lassen, beispielsweise Fließbandarbeit, enorme körperliche Belastung in der Arbeitswelt gefördert. Also gilt es präventiv zu arbeiten und Arbeitszeit zu verkürzen, Arbeitsbedingungen zu verbessern, und das Potential der Digitalisierung demokratisch & fair zu nutzen.
Antwort SPÖ:
Die steigende Zahl von Demenzerkrankungen ist schon jetzt eine riesige Herausforderung. Das nun in Kraft getretene Erwachsenenschutzgesetz war hier ein wichtiger Schritt.
Die SPÖ setzt sich für einen Inklusionsfonds nach Vorbild des Pflegefonds ein. Ein solcher Fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden und für die Förderung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden.
Antwort GRÜNE:
Genaugenommen ist die Summe der in unseren Antworten genannten Maßnahmen auch das Programm zur Sicherstellung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Alter. Kurzfristig wird es wesentlich sein, für Menschen mit Behinderung geeignete Wohnumfelder in ausreichender Zahl zu schaffen: Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen auch im Alter möglichst lange möglichst selbstbestimmt leben können und dennoch die Beratung und Betreuung erhalten, die sie benötigen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung im Alter in faktisch geschlossene Einrichtungen abgeschoben werden.
Antwort KPÖ:
Im Grunde gleich wie bei alten Menschen ohne Behinderungen:
Je nach Bedarf in den Bereichen Haushaltsführung, Sozialleben und Pflege entweder von professionellem Personal mobil aufsuchend Zuhause oder ambulant begleitend in einem Wohnverbund. Auch auf das im Aufbau befindliche Freiwilligennetzwerk kann zugegriffen werden.
Antwort ÖVP:
Altern in Würde ist ein Gebot der Menschlichkeit – unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung. Wir wollen einen möglichst gleichen Zugang zu Angeboten für eine umfassende Teilhabe – unabhängig von Alter, Geschlecht, Beeinträchtigungen. Wie wir die Pflege weiterentwickeln, wird ein entscheidendes Thema sein.
Frage 8:
Was sehen Sie ganz persönlich als besonders dringlich an, um die Lebensqualität und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
Antwort JETZT:
Ganz nach dem Motto ‚nichts über uns ohne uns‘ müssen wir in der Politik den Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen besser zuhören, denn sie wissen am besten, welche Maßnahmen es braucht, um einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft näher zu kommen. Ein besonderer Wunsch ist dabei, dass wir noch vor der Wahl Verbesserungen im Bereich der persönlichen Assistenz auf den Weg bringen und daran arbeiten wir.
Antwort FPÖ:
Jene Ressourcen bereitzustellen, dass eine umfassende Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen garantiert werden kann in Gesellschaft und Staat. Dies bedeutet einerseits finanzielle Unterstützung, – ein erster Schritt ist etwa mit der jetzt jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes umgesetzt worden. Dazu etwa bei Menschen mit Behinderung und oft kleinen Pensionen, die jetzt erfolgte deutliche Erhöhung mit 3,6 Prozent. Darüber hinaus aber auch ein stets offenes Ohr der Politik.
Antwort NEOS:
Wichtig wäre endlich eine einheitliche Förderung aus Bundesmitteln nach österreichweit gleichen Kriterien; Hier wäre auch über die Etablierung eines Inklusionsfonds nachzudenken, der nach dem Vorbild des Pflegefonds von Bund und Ländern gemeinsam gespeist wird. Damit könnte auch eine einheitliche Qualität der persönlichen Assistenz in allen Bundesländern sichergestellt werden.
Antwort WANDEL:
Ich durfte eine wunderschöne Kindheit auf einem integrativen Bauernhof erleben. Seite an Seite mit Menschen mit Behinderung. Als Kind ist die Verschiedenheit der Menschen das Normalste. Und auch heute ist die Verschiedenartigkeit der Menschen für mich das Normalste. Insofern glaube ich, dass man Menschen mit Behinderung – so wie jedem anderen Menschen auch – mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen muss und wenn notwendig, auf die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen unaufgeregt eingehen muss.
Als Gesellschaft müssen wir im öffentlichen Raum, im öffentlichen Verkehr und in alle anderen Bereichen des Lebens die Verschiedenartigkeit der Menschen immer mitdenken.
Wandel. Trau Dich was. Es gibt viel zu gewinnen.
Antwort SPÖ:
Für mich beginnt das mit der inklusiven Bildung in der Regelschule. Damit steigt die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung, es wird für alle ganz normal, dass man zusammen lebt und gegenseitig voneinander lernt und sich unterstützt. Das macht es im weiteren Leben leichter. Am Arbeitsmarkt muss sich ebenso noch viel ändern. Mein Eindruck ist, dass Firmen zum Teil überfordert sind. Vielleicht müsste man sie dabei besser unterstützen.
Das persönliche Budget, über das Menschen mit Behinderung verfügen können, erlaubt ihnen, ihre eigenen, selbstbestimmten Entscheidungen zu treffen. Das ist wünschenswert, natürlich dürfen wir die notwendige Förderung und Unterstützung dabei nicht vernachlässigen.
Inklusion darf keine Floskel sein, sie muss gelebt werden.
Antwort GRÜNE:
Die rasche Umsetzung von Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Raum.
Die Umsetzung der inklusiven Schule für alle Kinder mit Behinderung sowie den Ausbau des Zugangs zu Ausbildung und Qualifikation für Erwachsene mit Behinderung.
Die soziale und existenzielle Absicherung jenseits der Mindestsicherung/Sozialhilfe inklusive Rechtsanspruch auf benötigte Assistenz, Unterstützung und Betreuung.
Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung.
Antwort KPÖ:
Teilhabe und Inklusion in allen Lebensbereichen muss selbstverständlich werden. Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.
Antwort ÖVP:
Barrierefreies Bauen und Wohnen muss selbstverständlich sein; ebenso wie ein einfacher und unkomplizierter Zugang zu Unterstützung, Leistungen und Teilhabe in Form eines „One-Stop-Shops“. Menschen mit Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Wir wollen keine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung verdrängt, diskriminiert, ausschließt oder selektiert. Wir sehen für jeden Menschen eine Aufgabe: in der Familie, in der Nachbarschaft, im Beruf, im Verein und in anderem ehrenamtlichen Engagement.
Zusatzfrage:
Haben Sie ein Wahlprogramm – eventuell in leichter Sprache?
Die GRÜNEN stellen ein Kurzwahlprogramm Leichter Lesen zur Verfügung, die NEOS ein Programm in einfacher Sprache.
Die anderen wahlwerbenden Gruppen haben nur allgemeine Wahlprogramme, obwohl Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information festhält.
FPÖ: Wahlprogramm
JETZT: 12 Pläne für 5 Jahre
Keine Antwort auf diese Frage kam von ÖVP, KPÖ, GILT und WANDEL.
ANTWORT GILT
VIA KONTAKTFORMULAR WEBSEITE
Lieber Herr Willeit,
Es ist nicht relevant, was GILT zu Ihrem politischen Sachthema denkt, denn GILT ist machtfrei konstruiert, um unkorrumpierbar zu sein und arbeitsteilig, um möglichst viele Themen parallel abhandeln zu können. Nur Bürger bewerten und entscheiden politische Anliegen wie Ihres.
Gerade deshalb könnte GILT aber auch die einzige Partei sein, die in Ihrem Anliegen wirklich helfen kann.
Wir wissen aus einer aktuellen Vorprüfung, dass ein Bürgerparlament (und somit die Österreicherinnen und Österreicher) die Frage „Soll die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in geschützten Werkstätten kollektivvertraglich entlohnt werden?” mit 76%iger Wahrscheinlichkeit mit “Ja beantworten würde. Die Tendenz des Allgemeinwillens scheint Ihnen also gewogen zu sein.
Die richtige Vorgangsweise in unserem System wäre, dass Sie als Fachleute Ihren konkreten Vorschlag (Budget, Peer-Beratung, Bildungsmaßnahmen,…) in allen Konsequenzen selbst zu Papier zu bringen, denn Sie sind die Spezialisten. Überzeugen müssten Sie dann eine repräsentative Stichprobe von Österreicherinnen und Österreichern (“Bürgerparlament”) und nicht irgendwelche “Politiker“ in GILT oder angeblich alleswissende Politiker.
Jedenfalls kann das neue System von GILT eine faire und strikt neutrale Abhandlung und Entscheidung ihres Anliegens durch ein paritätisch besetztes Bürgerparlament (50% allg. Bürger, 50% Betroffene) garantieren. Ob hingegen Ihr Thema für irgendeine herkömmliche Partei besonders relevant ist, werden Sie ohnedies selbst feststellen.
Falls Sie unsere Methode interessiert, können wir auch gerne gemeinsam ein Projekt in Angriff nehmen, um ein solches paritätisches Bürgerparlament zu organisieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Hubertus Hofkirchner, M.B.A.
Obmann