30 erfolgreiche Vermittlungen trotz generell prekärer Arbeitsmarktlage
„30 Arbeitssuchende konnten wir heuer in den Arbeitsmarkt vermitteln. Damit liegen wir fast auf dem Niveau vor der Corona Pandemie“, so Lebenshilfe Tirol Geschäftsführer Georg Willeit erfreut, dass zahlreiche Tiroler Betriebe Menschen mit Behinderungen einstellen oder ihre Türen für Ausbildungsplätze öffnen. „Einen bezahlten Arbeitsplatz zu haben, ist wichtig für das Selbstwertgefühl und die Selbstbestimmung“, weiß Georg Willeit. Und auch immer mehr Betriebe sehen die Vorteile, Menschen mit Beeinträchtigungen im Team zu haben: Die übertragenen Arbeiten werden gewissenhaft erledigt, der Zusammenhalt und die Motivation in Teams wird gestärkt. Auch die begleitende Assistenz im Arbeitsalltag wird von den Betrieben positiv hervorgehoben. Maßnahmen des Bundes wie Kurzarbeit oder Lohnkostenzuschüsse halfen zudem Menschen mit Behinderungen auch in Corona-Lockdown Zeiten im Arbeitsmarkt zu halten.
Arbeitsmarktlage weiter prekär
„Ungeachtet dessen bleibt die Arbeitsmarktlage für Menschen mit Beeinträchtigung generell weiterhin prekär“, so Georg Willeit weiter. Über 22.000 Menschen verharren österreichweit in Werkstätten, nahezu ohne Chancen den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Ihnen bleibt das Recht auf Arbeit verwehrt und sie beziehen weiterhin Taschengeld wie Kinder. „Hier erwarten wir uns deutliche Impulse vom Nationalen Aktionsplan Behinderung wie beispielsweise die Einführung eines Entlohnungssystems, das die Einkommens- und Bedarfssicherung von Menschen mit Behinderungen im Focus hat“, so Georg Willeit und erinnert an das von der Lebenshilfe erarbeitete 2-Säulen-Modell.
Nationaler Aktionsplan als treibende Kraft
„Der Nationale Aktionsplan darf nicht an der Finanzierung scheitern“, mahnt der Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol und fordert die Einrichtung eines Inklusionsfonds, der von Bund und Ländern gespeist wird und die lebenslange Abhängigkeit von erwachsenen Menschen mit Behinderungen von Sozial- und Unterhaltsleistungen ihrer Eltern endlich beseitigt. „Inklusion ist ein Menschenrecht. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, so zu arbeiten und zu leben wie andere auch. Barrierefrei, selbstbestimmt und erfüllt“, so Georg Willeit abschließend.
Exkurs: Der NAP befindet sich derzeit in der Redaktionsphase. Geplant ist, dass er im 1 Quartal 2022 in die Begutachtung kommt und beschlossen wird. So soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorangetrieben und die vollständige soziale und wirtschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.